Amalgamabscheider: Wartung und Prüfung
Wartung Ihres Amalgamabscheiders nach seiner Zulassung und Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands, wie die Abwasserverordnung sie verlangt.
Für Bestandskunden online buchbar: Ist die Prüfung fällig, erinnern wir Sie 8 und 4 Wochen vor der Fälligkeit per E-Mail — über den Link darin buchen Sie den Termin selbst. So funktioniert es
Die Abwasserverordnung (Anhang 50 Zahnbehandlung) verlangt, dass der Amalgamabscheider regelmäßig entsprechend seiner Zulassung gewartet und entleert wird und dass sein ordnungsgemäßer Zustand vor der Inbetriebnahme und in Abständen von nicht länger als fünf Jahren nach Landesrecht überprüft wird. Wartungsberichte und Abnahmebescheinigungen für das Abscheidegut sind als Nachweis zu führen.
Ergebnis:
- die Wartung nach den Vorgaben der Zulassung
- einen Wartungsbericht für Ihre Nachweise
- eine Erinnerung per E-Mail, bevor die nächste Prüfung fällig wird
Intervall: Wartung nach der Zulassung Ihres Abscheiders, Überprüfung des Zustands höchstens alle fünf Jahre.
Dauer: den Zeitbedarf nennen wir Ihnen mit dem Terminvorschlag.
Rechtsgrundlage: Abwasserverordnung (AbwV), Anhang 50 Zahnbehandlung, Teil E Absatz 2, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004, zuletzt geändert am 17. April 2024. Stand der Angaben: 31.10.2026.
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